Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21.11.2017
Vertragsschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der InForm Training GbR mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit InForm Training abgeschlossenen Vertrags, die Trainingseinrichtung benutzen dürfen.
1.2 Mitgliedschaft von Jugendlichen
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nur Mitglied werden, wenn der Geschäftsinhaber von InForm Training, namentlich Daniel Beining dies für sinnvoll erachten und mit den Erziehungsberechtigten Rücksprache gehalten haben.
Nutzung des Studios
2.1. Hausordnung
InForm Training ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.2. Trainingspersonal
Das Mitglied ist berechtigt, das Studio während der Öffnungszeiten zu nutzen. Dabei erfolgt die Betreuung der Mitglieder durch das Trainingspersonal. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Nutzung des funktionellen Equipements auf eigene Gefahr.
Pflichten des Mitglieds
3.1. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) InForm Training unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die InForm Training dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.2. Nutzung der Spinde
Die von InForm Training zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. InForm Training GbR ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
3.3. Membercard
Bei Vertragsabschluss erhält das Mitglied eine Membercard, die ihm den Zutritt zum Studio innerhalb der Öffnungszeiten ermöglicht.
Ohne Mitnahme der Membercard ist der Zutritt nicht möglich.
Für die Neuausstellung der Membercard bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von 5 Euro fällig.
Die Mitgliedschaft sowie die Membercard sind nicht übertragbar.
Im Falle eines Verstoßes behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge / Zahlungsverzug
4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
4.3. Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist InForm Training berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist InForm Training berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Laufzeit / Kündigung / Stillegung
5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung
Ein Mitgliedsvertrag verlängert sich jeweils um die Hälfte seiner Grundlaufzeit, wenn dieser nicht spätestens sechs Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Das gleiche Recht zur Kündigung steht InForm Training zu.
5.2. Kündigung bei Umzug
Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Ab- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann.
5.3. Kündigung bei Krankheit
Erkrankt das Mitglied während der Vertragslaufzeit dauerhaft, so dass aus ärztlicher Sicht ein Ausüben von Sport nicht erlaubt ist, so steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zu.
5.4. Stilllegung
Bei längerer Krankheit oder Aufenthalt außerhalb der Gemeinde Altenberge, welcher einen Besuch des Studios nicht zulässt, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag auf Antrag ruhen lassen bis zu einem Drittel der Gesamtvertragslaufzeit. Der Vertrag kann jedoch nur monatsweise – nicht tage- oder wochenweise – ruhen gelassen werden. Eine nachträgliche Abmeldung vom Training/ Stilllegung nach einer Trainingspause ist nicht möglich.
5.5. Beitragsanpassung
Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der Beitrag entsprechend. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Mitgliedsbeitrag bei allen Vertragsarten in Höhe der Inflationsrate angepasst werden.
Haftung von INFORM TRAINING GbR
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet InForm Training nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von InForm Training auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von InForm Training GbR gilt.
Verhalten im Studio
Konsumverbote /verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), in die Studios mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist InForm Training berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder Schadenersatz in Höhe von EUR 173,40,- geltend zu machen. Weist das Mitglied einen geringeren als den pauschalierten Schaden nach, schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB
InForm Training ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn InForm Training auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist InForm Training berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.